Europawahl 2024

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Wichtige Informationen für Auslandsösterreicher:innen sowie Unionsbürger:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich

Informationen für Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher:

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nicht in Österreich haben und sich dennoch an Wahlen, Volksabstimmungen, Volksbefragungen oder Volksbegehren beteiligen wollen, müssen Sie in der Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Für die Teilnahme an einer Europawahl ist eine Eintragung in der Europa-Wählerevidenz erforderlich.

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Informationen für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich

Wenn Sie – als nicht-österreichische Unionsbürgerinnen oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich – bei der Europawahl 2024 die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments wählen wollen, müssen Sie in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sein. Dafür müssen Sie bis spätestens zum Stichtag  (26. März 2024) einen Antrag stellen.

Sie finden alle relevanten Informationen HIER